Der vernunftbasierte Diskurs…

Heinz Raschein, Anfang 2020

…bei der Rechtsfindung ist eine intellektuelle Errungenschaft des ausgehenden Mittelalters. Mit Kant hatte man erkannt, dass es verschiedene Ebenen für Diskursmotive gibt (die seelische, emotionale, Bauchebene, hormongesteuerte, herzangelegentliche, … und eben vernunftbasierte). Aber nur auf Vernunftbasis versteht jede(r) jede(n). Sie (diese Errungenschaft) soll Dämme gegen herrschaftliche Willkür (damals Kirche und Staat) errichten. Ihr Grundpfeiler ist der Zwang zur Beweisführung, die Beweislast. Wer Notsituationen ausruft und damit solche behauptet, trägt dafür die Beweislast. Wenn wir jetzt hingehen und Annahmen (=Vermutungen) als genügende Begründung für zweifelhafte neue Zwangsregelungen akzeptieren, nur weil diese Vermutungen in der Form von Computerberechnungen daherkommen, dann sind wir auf dem Weg zurück ins Mittelalter, in die Willkürherrschaft. Denn dann wird derjenige seine Vermutungen als (Un-)Rechtssetzungs-Grundlage durchsetzen, der die Medien auf seine Seite bringt und nicht mehr derjenige, der sich darum bemüht, seiner Beweislast gerecht zu werden. Darum hat sich der Bundesrat zu keinem Zeitpunkt bemüht.

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